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Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die hier veröffentlichten Verträge bilden, basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordung (StromNEV), die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Stromnetze der Stadtwerke Dülmen GmbH.