Hinweis: Für die Einrichtung der Ratenzahlung berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €. Diese ist zusammen mit der ersten Rate fällig.
Häufige Fragen:
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Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir Ihren Vorschlag und senden Ihnen den verbindlichen Ratenplan zu. Erst mit unserer Bestätigung kommt die Vereinbarung zustande.
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Die Zahlung kann bequem per Überweisung erfolgen. Liegt uns ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor, ziehen wir die vereinbarten Raten automatisch ein.
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Mit Absenden Ihrer Anfrage bestätigen Sie, dass der angegebene Gesamtbetrag aus Energie- und/oder Wasserlieferung für die genannte Abnahmestelle offen ist und von Ihnen beglichen wird. Die Rückzahlung erfolgt in den vereinbarten Raten zu den festgelegten Terminen.
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Solange Sie die vereinbarten Raten pünktlich zahlen, entstehen Ihnen keine weiteren Maßnahmen.
Sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an – gemeinsam finden wir in vielen Fällen eine Lösung.
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Wenn Raten nicht oder nicht vollständig gezahlt werden, wird der noch offene Gesamtbetrag sofort fällig.
In diesem Fall können gesetzlich vorgesehene Maßnahmen eingeleitet werden, z. B. eine Unterbrechung der Versorgung oder die Übergabe an einen Inkassodienstleister. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen behalten wir uns außerdem vor, offene Forderungen an Auskunfteien zu melden.