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Stromkennzeichnung der Stadtwerke Dülmen GmbH

gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis von Daten des Jahres 2024

Die Stromkennzeichnung dient der Verbraucherinformation. Anhand der ausgewiesenen Anteile der jeweiligen Energieträger (z.B. Brennstoffe, aus denen Energie gewonnen wird) können Sie als Verbraucher erkennen, aus welchen Energiequellen unser Strom erzeugt wird und wie sich die Erzeugung auf die Umwelt auswirkt. Denn neben den anteiligen Energieträgern werden auch die CO2-Emissionen und die Menge radioaktiven Abfalls in Gramm ausgewiesen, die bei der Herstellung einer einzelnen Kilowattstunde entstehen.

Der Lieferant liefert Strom aus erneuerbaren Energien. Der Lieferant wird für das jeweilige Kalenderjahr der Stromlieferung eine, den Liefermengen entsprechende Anzahl von Herkunftsnachweisen im Sinne des § 79 EEG 2023 beschaffen und im Herkunftsnachweisregister beim Bundesumweltamt entwerten. Der Nachweis kann über alle am Europäischen Markt gehandelten und zur Entwertung im Herkunftsnachweisregister zugelassenen Zertifikate (The European Energy Certificate System (EECS®)) geführt werden.

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