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Bericht über die Ermittlung der zu veröffentlichen Zahlen nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG ist die Stadtwerke Dülmen GmbH verpflichtet, die Angaben nach den §§ 70 bis 74 EEG unverzüglich nach ihrer Übermittlung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Dieser Pflicht kommen wir hiermit mit der folgenden Auflistung nach:
Die Stadtwerke Dülmen GmbH hat für den bundesweiten Ausgleich die erforderlichen Daten von einem Wirtschaftsprüfer (bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) oder einem vereidigten Buchprüfer zertifizieren lassen. Die im Rahmen der zum 31.05. des Folgejahres zur erstellenden Jahresendabrechnung wurden die ermittelten Daten dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Amprion GmbH, mit einem entsprechenden Testat übergeben und auch der Bundesnetzagentur (BNetzA) mitgeteilt.
Die EEG-umlagepflichtige Strommenge in der Regelzone der Amprion GmbH betrug für die Stadtwerke Dülmen GmbH: 101.078.686 kWh