Ihre Alternative: Strom aus erneuerbaren Energiequellen1.
- Faire Preise
- Preisgarantie2 bis 31.12.2028
- Nach Erstlaufzeit monatlich kündbar
- Vertragserstlaufzeit bis 31.12.2028
1 Die für diesen Tarif gelieferte Strommenge wird bilanziell vollständig durch Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbaren Energien gedeckt.
Preise
| Preisbestandteile | netto | brutto |
|---|---|---|
| Vertrieblicher Arbeitspreis HT | 15,00 ct/kWh | 17,85 ct/kWh |
| Vertrieblicher Arbeitspreis NT | 13,55 ct/kWh | 16,13 ct/kWh |
| Vertrieblicher Grundpreis | 37,25 €/Jahr | 44,33 €/Jahr |
| Informatorischer Gesamtarbeitspreis HT | 26,78 ct/kWh | 31,87 ct/kWh |
| Informatorischer Gesamtarbeitspreis NT | 20,48 ct/kWh | 24,37 ct/kWh |
| Informatorischer Gesamt-Grundpreis | 155,25 €/Jahr | 184,75 €/Jahr |
Jahresverbrauch bis maximal 999.999 kWh.
Gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer.
Die Angabe des Gesamtarbeits- und Grundpreises erfolgt rein informatorisch und unverbindlich, unter Annahme der derzeitigen variablen Preisbestandteile für einen SLP-Zähler, gemessen mit einer modernen Messeinrichtung (mME) des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zu weiteren, sich aus dem Tarif noch ergebenden Varianten, können wir Ihnen auf Anfrage gerne eine separate Auflistung liefern.
Gültig ab 20.04.2026
Dieser Tarif ist nur gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH.
Die Angabe des Gesamtarbeits- und Grundpreises erfolgt rein informatorisch und unverbindlich. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.
Laufzeit / Kündigung:
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum oben angegebenen Datum. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von den Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Es gilt Ziffer 6.1 ff. der AGB.
Eingeschränkte Preisgarantie
Der Vertrag hat eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum oben angegebenen Datum der Erstlaufzeit. Die Preisgarantie gilt ausschließlich für den vereinbarten Energiepreis. Während des Preisgarantiezeitraums wird der Lieferant keine Änderung des garantierten Energiepreises vornehmen.
Der vom Kunden zu zahlende Gesamtpreis kann sich jedoch auch während des Preisgarantiezeitraums bei einer Änderung der variablen Preisbestandteile gemäß Ziffer 8.4 bis 8.10 der AGB ändern. Entsprechendes gilt bei Wegfall oder Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter, allgemein verbindlicher Belastungen der Belieferung, der Verteilung, des Inverkehrbringens oder des Verbrauchs von Elektrizität gemäß Ziffer 8.12 der AGB. Nach Ablauf der Preisgarantie können auch Änderungen des Energiepreises gemäß Ziffer 9.2 der AGB erfolgen.
Vertragsgegenstand
Dieser Stromliefervertrag richtet sich an Verbraucher, die an der Marktlokation elektrische Speicher-Raumheizungen betreiben. Voraussetzung ist, dass die Verbrauchseinrichtungen nach den Vorgaben des Netzbetreibers zu Speicher-Raumheizungen gesteuert werden. Die Belieferung erfolgt im angegebenen Tarif außerhalb der Grundversorgung.
Der Stromverbrauch der mit diesem Vertrag belieferten Speicher-Raumheizungen muss getrennt vom übrigen Stromverbrauch über ein separates Zählwerk (NT) gemessen werden. Die Tarifumschaltung (HT/NT) sowie die Freigabe der Stromlieferung zum Betrieb der elektrischen Speicher-Raumheizungen erfolgen durch eine Schalteinrichtung des Messstellenbetreibers nach Vorgaben des örtlich zuständigen Netzbetreibers.
Die Freigabedauer ist die Dauer, während der die Aufladung der Speicheranlage durch die Schaltung freigegeben wird. Sie wird vom Netzbetreiber nach den jeweiligen Betriebsverhältnissen festgelegt, durch den vorliegenden Vertrag nicht verändert und liegt vorwiegend in der Nacht.
Der angegebene Tarif enthält auch die Entgelte des vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführten Messstellenbetriebs.
Abrechnung
Der Verbrauch wird jährlich zum 31.12. abgerechnet. Der Kunde kann auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung verlangen. Es gilt Ziffer 11 der AGB.
Geltung der Allgemeinen Bedingungen zum Stromliefervertrag (AGB)
Ergänzend finden die Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Dülmen GmbH für Stromlieferverträge – separiertes Preissystem mit Verbrauchern (AGB) Anwendung.