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Öko-Wärmepumpenstrom 2027 - steuerbar nach §14a EnWG - Modul 2

Ihre Alternative: Strom aus erneuerbaren Energiequellen1.

  • Faire Preise
  • Preisgarantie2 bis 31.12.2027
  • Nach Erstlaufzeit monatlich kündbar
  • Vertragserstlaufzeit bis 31.12.2027

1 Die für diesen Tarif gelieferte Strommenge wird bilanziell vollständig durch Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbaren Energien gedeckt.

Preise

Preisbestandteile netto brutto
Vertrieblicher Arbeitspreis 14,50 ct/kWh 17,26 ct/kWh
Vertrieblicher Grundpreis 98,85 €/Jahr 114,63 €/Jahr
Informatorischer Gesamt-Arbeitspreis 20,30 ct/kWh 24,16 ct/kWh
Informatorischer Gesamt-Grundpreis 119,86 €/Jahr 142,63 €/Jahr

Jahresverbrauch bis maximal 999.999 kWh.

Gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Die Angabe des Gesamtarbeits- und Grundpreises erfolgt rein informatorisch und unverbindlich, unter Annahme der derzeitigen variablen Preisbestandteile für einen SLP-Zähler, gemessen mit einer modernen Messeinrichtung (mME) des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zu weiteren, sich aus dem Tarif noch ergebenden Varianten, können wir Ihnen auf Anfrage gerne eine separate Auflistung liefern.

Gültig ab 30.09.2026

Der Tarif gilt für folgende Wohngebiete: 48249 Dülmen

Alle angegebenen Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die ausgewiesenen Gesamtarbeits- und Grundpreise dienen ausschließlich der Information und sind unverbindlich. Maßgeblich sind der vertraglich vereinbarte Energiepreis sowie die jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen variablen Preisbestandteile. Die ausgewiesenen Preise werden kaufmännisch gerundet, sodass es zu geringfügigen rundungsbedingten Abweichungen kommen kann.

3 Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – Modul 2
Die Netzentgeltreduzierung erfolgt, wenn der örtliche Netzbetreiber für die Stromlieferung an die Wärmepumpe aufgrund einer netzorientierten Steuerungsmöglichkeit eine Reduzierung auf 40 % des Netzentgelt-Arbeitspreises in Niederspannung gewährt (Modul 2 der BNetzA-Festlegung BK8-22/010-A). Dies ist nur dann der Fall, wenn die Stromlieferung an eine Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Leistung und einer erstmaligen Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 erfolgt.

Laufzeit / Kündigung:
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2027. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von den Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Es gilt Ziffer 6.1 ff. der AGB.

Eingeschränkte Preisgarantie
Der Vertrag hat eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2027. Die Preisgarantie gilt ausschließlich für den vereinbarten Energiepreis. Während des Preisgarantiezeitraums wird der Lieferant keine Änderung des garantierten Energiepreises vornehmen.

Der vom Kunden zu zahlende Gesamtpreis kann sich jedoch auch während des Preisgarantiezeitraums bei einer Änderung der variablen Preisbestandteile gemäß Ziffer 8.4 bis 8.10 der AGB ändern. Entsprechendes gilt bei Wegfall oder Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter, allgemein verbindlicher Belastungen der Belieferung, der Verteilung, des Inverkehrbringens oder des Verbrauchs von Elektrizität gemäß Ziffer 8.12 der AGB. Nach Ablauf der Preisgarantie können auch Änderungen des Energiepreises gemäß Ziffer 9.2 der AGB erfolgen.

Vertragsgegenstand
Dieser Stromliefervertrag für Verbraucher gilt für den Betrieb von Elektro-Wärmepumpen zur Raumheizung und/oder Brauchwarmwasserbereitung. Die Belieferung im angegebenen Tarif erfolgt außerhalb der Grundversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH.

Die Stromlieferung für den Wärmepumpenstrombedarf erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass eine separate Messeinrichtung für die Wärmepumpe sowie ein Steuergerät zur Steuerung der Freigabezeiten vorhanden sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe vom örtlichen Netzbetreiber als Elektro-Wärmepumpenanlage eingeordnet wird. Die Wärmepumpe muss regelmäßig und nicht nur gelegentlich betrieben werden.

Das Netzentgelt reduziert sich entsprechend einer Vereinbarung mit dem Verteilnetzbetreiber nach § 14a EnWG. Die Stadtwerke Dülmen GmbH berücksichtigen die Reduzierung in der Rechnung.

Liegen die genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden.

Die Sperr- bzw. Freigabezeiten sowie die Schwachlast-/Niedertarifzeiten werden vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Wann auf welchem Zählwerk gemessen wird, hängt von der Installation und den Schaltzeiten des örtlichen Netzbetreibers ab.

Sofern der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgt, werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb über die Stadtwerke Dülmen GmbH abgerechnet.

Abrechnung
Der Stromverbrauch wird zum Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet. Auf Wunsch des Kunden kann die Rechnungsstellung auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen. Es gilt Ziffer 11 der AGB.

Geltung der Allgemeinen Bedingungen zum Stromliefervertrag (AGB)
Ergänzend finden die Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Dülmen GmbH für Stromlieferverträge – separiertes Preissystem mit Verbrauchern (AGB) Anwendung.

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