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Info: Strompreisbremse | GaspreisbremseDezember-Soforthilfe für Gaskunden

 

 

 

Netznutzungsentgelte

Mit der Einführung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 1998 hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Strommarktes in nationales Recht umgesetzt. Jeder Netzkunde hat seitdem die Möglichkeit, seinen Energielieferanten frei zu wählen.

Die Stadtwerke Dülmen GmbH hatte sich nach dem alten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Modell des verhandelten Netzzugangs entschieden. Wir waren verpflichtet, hierfür diskriminierungsfreie Bedingungen für die Nutzung zu veröffentlichen. Auf Basis der "Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie" (kurz "VV II plus") stellen wir jedem Kunden den Netzzugang diskriminierungsfrei zu den von uns seither veröffentlichten Bedingungen zur Verfügung.

Am 13. Juli 2005 ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Die darauf basierende "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) sowie "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) sind am 29. Juli 2005 in Kraft getreten. Das novellierte EnWG berücksichtigt die zwischenzeitlich eingetretene Weiterentwicklung des liberalisierten Strommarktes insbesondere im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zwischen Lieferanten, Kunden und Netzbetreiber und trägt der angestrebten Preistransparenz verstärkt Rechnung.

Die zum 06.11.2007 in Kraft getretene Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV) regelt die zukünftige Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen ab dem Start der ersten Regulierungsperiode am 01.01.2009. Die Netzentgelte werden im Wege dieser Anreizregulierung auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs bestimmt.

Die nachfolgenden Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die das Stromnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH nutzen. Eine Anpassung dieser Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Marktentwicklungen oder Änderungen des Ordnungsrahmens, bleibt vorbehalten.

Die Stadtwerke Dülmen GmbH betreibt elektrische Verteilungsnetze der Spannungsebenen 10 kV (Mittelspannung) und 0,4 kV (Niederspannung). Das vorgelagerte 110 kV-Netz wird von der Westnetz GmbH betrieben.

Den Preisblättern können Sie die genauen Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Dülmen GmbH entnehmen - je nach den Bedingungen Ihrer Abnahme an elektrischer Energie.
 

Preisblatt Netznutzung mit und ohne Leistungsmessung

Alle angegebenen Preisblätter werden mit der Gültigkeit des jeweils neuen Preisblattes unwirksam. Es gilt somit immer das aktuelle Preisblatt.

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Dülmen GmbH ausgeschlossen. Die Stadtwerke Dülmen GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.

Atypische Netznutzung

Netzentgelte nach §19(2) StromNEV

Der § 19 Abs. 2 StromNEV eröffnet Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf individuelle Netzentgeltvereinbarungen. Satz 1 eröffnet den Anspruch auf Angebot eines individuellen Netzentgelts und Satz 2 den Anspruch auf eine Netzentgeltbefreiung.

Informationen über bestehende Mindestvoraussetzungen, Einschränkungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV" der Bundesnetzagentur.

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts wie auch die Befreiung von den Netzentgelten erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten.

Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV:

Entgelte für Mehr- und Mindermengen laut BDEW

Der Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisemengen von Lieferanten in das bzw. aus dem Netz der Stadtwerke Dülmen GmbH wird über die Jahresmehr- und Jahresmindermengenabrechnung erbracht.  
 
Die Entgelte für bilanzielle Energieungleichgewichte durch Jahresmehr- und Jahresmindermengen werden auf Grundlage der vom BDEW veröffentlichten Preise ermittelt.