
Zum 06. Juni 2025 tritt die Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) in Kraft, nach der ein Lieferantenwechsel im Strombereich werktags innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln ist. Diese neue Regelung betrifft ausschließlich den Strommarkt. Für die Bereiche Erdgas und Wasser sind derzeit keine vergleichbaren Anpassungen vorgesehen.
Was ändert sich?
- Die bisher geltende Vorlauffrist von mehreren Tagen entfällt: Der Lieferantenwechsel ist ab Juni 2025 werktags innerhalb eines Werktags umzusetzen.
- Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr zulässig.
- Der frühestmögliche Lieferbeginn liegt mindestens einen Werktag nach Eingang der Anmeldung.
- Alle betroffenen Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) müssen die erforderlichen elektronischen Mitteilungen innerhalb eines Werktags austauschen.
- Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Hinweise für Umzüge:
- Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.
- Bitte beachten Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für ihre Abmeldung.
- Die Meldung muss spätestens einen Werktag vor dem Ein- oder Auszug erfolgen.
- Teilen Sie uns zum Stichtag den Zählerstand mit, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.
- Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, kann es passieren, dass der bisherige Vertrag weiterhin belastet wird – auch wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
Diese gesetzlich vorgegebenen Änderungen erfolgen ausschließlich im Strombereich. Eine marktübergreifende Harmonisierung, insbesondere in Bezug auf Gas und Wasser, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Kontakt bei Rückfragen:
Kundenservice@stadtwerke-duelmen-gmbh.de