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Öko-Autoladestrom 2027

Ihre Alternative: Strom aus erneuerbaren Energiequellen1.

  • Faire, marktgerechte Preise
  • 100% Ökostrom – Nachhaltig und Voraussetzung für viele Förderprogramme
  • Planbar durch feste Erstlaufzeit
  • Preisgarantie auf den Energiepreis und vertrieblichen Grundpreis
  • Lokale Wirtschaft – mit uns bleibt Ihr Geld in Dülmen
  • Kompetent, fair, vor Ort – Ihr Partner mit persönlicher Beratung in Dülmen

1 Die für diesen Tarif gelieferte Strommenge wird bilanziell vollständig durch Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbaren Energien gedeckt.

Dieses Produkt kann nur abgeschlossen werden, wenn der örtliche Netzbetreiber für die Stromlieferung an dem nicht-öffentlichen Ladepunkt für Elektromobile des Kunden aufgrund einer netzorientierten Steuerungsmöglichkeit eine Netzentgeltreduzierung auf 40% des Netzentgelt-Arbeitspreises in Niederspannung gewährt (Modul 2 der BNetzA-Festlegung BK8-22/010-A). Dies ist nur dann der Fall, wenn die Stromlieferung an einen oder mehreren Ladepunkten mit mehr als 4,2 kW Leistung und mit einer erstmaligen Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 erfolgt und deren Stromverbrauch separat über einen Eintarifzähler gemessen sowie an einer separaten Marktlokation abgerechnet wird.
Betreiber von separat gemessenen Ladepunkten mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 können dieses Produkt nur abschließen, wenn sie den Auftrag zur Herstellung der netzorientierten Steuerung dem örtlichen Netzbetreiber erteilt haben.
Der Kunde versichert daher mit diesem Auftrag zur Stromlieferung, dass er den Auftrag zur Herstellung der netzorientierten Steuerbarkeit an den Messstellenbetreiber oder örtlichen Netzbetreiber auf seine Kosten erteilt hat oder die netzorientierte Steuerungsmöglichkeit bereits besteht. Ebenso versichert er, dass an der angegebenen Zählernummer ausschließlich der Stromverbrauch von Ladepunkten für Elektromobile bzw. anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen separat gemessen wird.
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit eine Tarifänderung aufgrund eines Modulwechsels nur in die Zukunft und nur im Einvernehmen mit dem Lieferanten vollziehen. Der Kunde wird gegenüber dem Netzbetreiber insoweit die Auswahl des Moduls nicht mehr ändern. Ändert der Kunde ohne Zustimmung des Lieferanten die Modulauswahl, ist der Lieferant berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Lieferant behält sich vor, den Auftrag des Kunden bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen abzulehnen.

Preise

Preisbestandteile netto brutto
Vertrieblicher Arbeitspreis 14,50 ct/kWh 17,23 ct/kWh
Vertrieblicher Grundpreis 98,85 €/Jahr 117,63 €/Jahr
Arbeitspreis 21,69 ct/kWh 25,81 ct/kWh
Grundpreis 119,88 €/Jahr 142,66 €/Jahr

Jahresverbrauch bis maximal 100.000 kWh.

Gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer.

Gültig ab 20.04.2026

Dieser Tarif ist nur gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH.

1 Die Angabe des Gesamtarbeits- und Grundpreises erfolgt rein informatorisch und unverbindlich. Die Bruttopreise (Endpreise teilweise gerundet) beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.

2 Die eingeschränkte Preisgarantie gilt ausschließlich für den vereinbarten Energiepreis bis zum oben angegebenen Datum der Erstlaufzeit. Während des Preisgarantiezeitraums wird der Lieferant keine Änderung des garantierten Energiepreises vornehmen. Der vom Kunden zu zahlende Gesamtpreis kann sich jedoch auch während des Preisgarantiezeitraums bei einer Änderung der variablen Preisbestandteile gemäß Ziffer 8.4 bis 8.10 der AGB ändern. Entsprechendes gilt bei Wegfall oder Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter, allgemein verbindlicher Belastungen der Belieferung, der Verteilung, des Inverkehrbringens oder des Verbrauchs von Elektrizität gemäß Ziffer 8.12 der AGB. Nach Ablauf der Preisgarantie können auch Änderungen des Energiepreises gemäß Ziffer 9.2 der AGB erfolgen.

3 Dieser Stromliefervertrag für Verbraucher wird im angegebenen Tarif außerhalb der Grundversorgung geschlossen. Die Belieferung erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH. Der angegebene Tarif enthält auch die Entgelte des vom grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführten Messstellenbetriebs.

Das Produkt kann nur abgeschlossen werden, wenn der örtliche Netzbetreiber für die Stromlieferung an dem nicht-öffentlichen Ladepunkt für Elektromobile aufgrund einer netzorientierten Steuerungsmöglichkeit eine Netzentgeltreduzierung auf 40 % des Netzentgelt-Arbeitspreises in Niederspannung gewährt (Modul 2 der BNetzA-Festlegung BK8-22/010-A). Voraussetzung ist bei einer erstmaligen Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 insbesondere, dass der oder die Ladepunkte eine Leistung von mehr als 4,2 kW haben, der Stromverbrauch separat über einen Eintarifzähler gemessen und über eine separate Marktlokation abgerechnet wird.

Betreiber separat gemessener Ladepunkte mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024 können dieses Produkt nur abschließen, wenn sie den Auftrag zur Herstellung der netzorientierten Steuerung dem örtlichen Netzbetreiber erteilt haben. An der angegebenen Zählernummer darf ausschließlich der Stromverbrauch von Ladepunkten für Elektromobile bzw. anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen separat gemessen werden.

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