Ihre ökologische Alternative: Strom aus erneuerbaren, ökologischen Energiequellen.
- Faire Preise
- Nach Erstlaufzeit monatlich kündbar
Preise
| Preisbestandteile | netto | brutto |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 28,52 ct/kWh | 33,94 ct/kWh |
| Grundpreis | 126,05 €/Jahr | 150,00 €/Jahr |
Der Tarif gilt für folgende Wohngebiete: 48249 Dülmen
Alle Preise sind inklusive aller Steuern, Abgaben, Netzentgelte sowie sonstiger Belastungen aus gesetzlichen Verpflichtungen.
Die Kosten sind kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet, so dass es zu rundungsbedingten leichten Abweichungen bei der Berechnung kommen kann.
¹) Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für den Energiepreis (Beschaffung und Vertrieb) bis zum oben angegebenen Datum. Der Lieferant wird bis zu dem genannten Datum keine Preisanpassung vornehmen. Ausgenommen hiervon sind Anpassungen des durch den Lieferanten nicht beeinflussbaren Teils des Strompreises, soweit er Steuern, Abgaben und Umlagen oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung, das Inverkehrbringen oder den Verbrauch von Strom betreffende Belastungen erfasst. Dasselbe gilt bei Wegfall oder Einführung neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung, das Inverkehrbringen oder den Verbrauch von Strom betreffender Belastungen. Nach Ablauf der Preisgarantie erfolgen Preisänderungen gemäß Ziffer 8 der AGB. Preisänderungen bei Änderungen der nicht garantierten Preisbestandteile einschließlich neuer Steuern, Abgaben und sonstiger staatlich veranlasster Be- und Entlastungen gemäß Ziffer 8.6 der AGB nimmt der Lieferant nach Ziffer 8.4 ff. der AGB auch während der Dauer der eingeschränkten Preisgarantie vor.
Dieser Stromliefervertrag an Verbraucher durch die SW Dülmen (Lieferant) ist nur gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH. Die Belieferung im angegebenen Tarif erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Der angegebene Tarif enthält auch die Entgelte des vom grundzuständigen Messstellenbetreibers durchgeführten Messstellenbetriebs.
Abrechnung
Der Verbrauch wird jährlich zum 31.12. abgerechnet. Der Kunde kann auch eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Abrechnung verlangen. Es gilt Ziffer 10 der beigefügten Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Dülmen GmbH für Stromlieferverträge mit Verbrauchern.
Geltung der Allgemeinen Bedingungen zum Stromliefervertrag (AGB)
Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Dülmen GmbH für Stromlieferverträge mit Verbrauchern (AGB) Anwendung.
Mtl. zu zahlender Betrag bei 12 Abschlägen pro Jahr. Die Stadtwerke Dülmen GmbH erhebt in einem Jahr 11 gleichbleibende Abschläge und erstellt im 12. Monat (im Januar eines jeden Jahres) die Jahresrechnung.