Neue Regelungen beim Strom-Lieferantenwechsel ab 06. Juni 2025 – weitere Infos
Wir suchen! – Netzmonteur Gas- und Wasserversorgung (m/w/d), Teamleitung Netzdokumentation (m/w/d) ... zu den Stellengesuchen
Schöne Momente und faire Preise – unser Strom hat alles.
Für viele Kunden ist Verlässlichkeit in der Stromversorgung am wichtigsten, für andere Nachhaltigkeit oder der günstigste Tarif. Die gute Nachricht bei den Stadtwerken Dülmen: Hier ist alles drin. Ihrem Bedarf entsprechend können Sie zwischen verschiedenen Tarifen und Verträgen wählen.
Ökostrom bei den Stadtwerken Dülmen: Ein Beitrag zum Klimaschutz
Mit Ökostrom leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Ökostrom wird aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind und Wasser gewonnen – ganz ohne CO₂-Emissionen oder atomaren Abfall. Neben dem Schutz der Umwelt fördern Sie mit Ihrer Entscheidung auch die Nutzung nachhaltiger Ressourcen und stärken eine zukunftsfähige Energieversorgung. Wechseln Sie zu Ökostrom und setzen Sie ein Zeichen für eine grüne Zukunft!
Für viele Haushalte sind die Stromkosten eine erhebliche Belastung. Dagegen kann man etwas tun. Hier finden Sie einfach umzusetzende Stromspartipps, mit denen Sie Ihren Stromverbrauch um zehn bis 15 Prozent senken können.
Für alle Haushalte in Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss und die Versorgung mit elektrischem Strom. Die Stadtwerke Dülmen GmbH übernehmen innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes die Aufgabe der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom (gem. § 36 Abs. 2 EnWG). Für den Fall, dass Ihr bisheriger Stromlieferant Ihre Versorgung nicht mehr sicherstellen kann, sind wir für Sie da.
Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.
Für den Fall, dass Sie nach 3 Monaten keinen wirksamen Liefervertrag abgeschlossen haben und nach Beendigung der Ersatzversorgung weiterhin Strom/Gas aus dem Versorgungsnetz entnehmen, kommt gemäß § 2 Abs. 2 Strom/GasGVV automatisch ein Grundversorgungsvertrag zu den Bedingungen der Strom/GasGVV, den dazu gehörigen ergänzenden Bedingungen sowie den Preisen des Preisblatts – Allgemeiner Tarif Strom/Gas zustande.
Die zum Zeitpunkt der Vertragsbestätigung aktuellen Preise der Ersatzversorgung erhalten Sie mit Ihrer Vertragsbestätigung. Die Ersatzversorgungspreise können jeweils zum 1. und zum 15. Tag eines Kalendermonats ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Sie erhalten dazu keine briefliche Mitteilung. Die Änderungen werden mit Veröffentlichung auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-duelmen.de wirksam.
Der Anfangszählerstand für Ihren Lieferbeginn wird uns vom Messstellenbetreiber übermittelt. Dieser erfragt den Zählerstand in der Regel vorab bei Ihnen. Sollten Ihre Daten abweichen oder Sie noch keinen Zählerstand mitgeteilt haben, so melden Sie sich gern bei uns.
Zusätzlich profitieren Sie auch noch von überaus hilfreichen Serviceleistungen und Informationen, die bei diesem Angebot selbstverständlich inklusive sind.
Kundenportal – Alles bequem von zuhause regeln
In unserem Kundenportal können Sie 24 Stunden am Tag alles Wichtige ohne Wartezeit und Papierkram erledigen:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 16 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Sie benötigen einen Termin außerhalb der regulären Öffnungszeit? Kein Problem! Melden sie sich telefonisch unter 02594 / 7900-80 und wir stimmen einen kurzfristigen Termin ab.