Erreichbarkeit

Aufgrund einer hohen Zahl an Kundenanfragen kann ein Anruf mit Wartezeiten verbunden sein. Wir empfehlen Ihnen zur schnellen Auskunft und Änderung von Kundendaten/Abschlägen unser Kundenportal. Wir stehen für Sie gerne telefonisch, postalisch, per E-Mail und über unser Kundenportal zur Verfügung. 

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Neu: Strompreisbremse | GaspreisbremseDezember-Soforthilfe für Gaskunden

Photovoltaik:

Liebe Kundinnen und Kunden,

aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen zu Anträgen, Abläufen oder Abrechnungen rund um die Einspeisung über Photovoltaikanlagen. Daher kommt es derzeit leider zu einer verzögerten Bearbeitung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Kolleg*innen kümmern sich schnellstmöglich um jede Anfrage.

Wir bitten, von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen, da diese die weitere Bearbeitung deutlich verzögern würden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. 

Ihre Stadtwerke Dülmen GmbH

 

 

 

Mitteilung zum Inkrafttreten

der Niederspannungsanschlussverordnung und der Niederdruckanschlussverordnung

Zum 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die bisher gültigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten.

Die neuen Verordnungen regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Dülmen GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jeden an ihr Niederspannungs- bzw. ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität bzw. Gas zur Verfügung zu stellen hat. Sie ist Bestandteil des Rechtsverhältnisses über den Anschluss an das Netz der Allge­meinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NAV und die NDAV sind automatisch Bestandteil aller im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederspannung bzw. in Niederdruck, sowie derjenigen Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 in Niederspannung oder in Niederdruck begründet worden sind oder begründet werden.

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Stadtwerke Dülmen GmbH mit dieser Veröffentlichung bekannt, dass die NAV bzw. die NDAVeinschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungs- bzw. das an Niederdrucknetz der Stadtwerke Dülmen GmbH Anwendung findet. Die Regelungen des § 29 Abs. 3 NAV bzw. § 29 Abs. 3 NDAV bleiben unberührt. 

Links zu den Originaltexten der o.g. Verordnungen finden Sie im Downloadbereich.