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der Niederspannungsanschlussverordnung und der Niederdruckanschlussverordnung
Zum 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die bisher gültigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten.
Die neuen Verordnungen regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Dülmen GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jeden an ihr Niederspannungs- bzw. ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität bzw. Gas zur Verfügung zu stellen hat. Sie ist Bestandteil des Rechtsverhältnisses über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NAV und die NDAV sind automatisch Bestandteil aller im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederspannung bzw. in Niederdruck, sowie derjenigen Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 in Niederspannung oder in Niederdruck begründet worden sind oder begründet werden.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Stadtwerke Dülmen GmbH mit dieser Veröffentlichung bekannt, dass die NAV bzw. die NDAVeinschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungs- bzw. das an Niederdrucknetz der Stadtwerke Dülmen GmbH Anwendung findet. Die Regelungen des § 29 Abs. 3 NAV bzw. § 29 Abs. 3 NDAV bleiben unberührt.
Links zu den Originaltexten der o.g. Verordnungen finden Sie im Downloadbereich.