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Die Gas- und Wärmepreisbremse greift bei allen Gas- und Wärmekunden. Je nach Verbrauchsmenge variiert die Höhe des Deckels und die Grundlage für die Berechnung des Grundkontingents, welches gedeckelt wird.
Der Gaspreisdeckel bezieht sich auf den Basisbedarf. Dieser entspricht einem Grundkontingent anteilig an Ihrem durchschnittlichen Verbrauch. Alles, was über diese Menge hinausgeht, wird zum vereinbarten Vertragspreis berechnet. Für die Berechnung des Grundkontingents werden Gaskunden in zwei Gruppen aufgeteilt. Entscheidend ist neben der Verbrauchsmenge auch die Zählerart:
SLP-Kunden: Standardlastprofilkunden sind in der Regel alle privaten Haushaltskunden und kleinere Gewerbebetriebe. Hier wird der Zählerstand einmal im Jahr abgelesen.
RLM-Kunden: Registrierende-Leistungsmessung-Kunden sind in der Regel größere Gewerbe- und Industriekunden. Hier übermittelt ein spezieller Zähler in einem bestimmten Rhythmus mehrmals täglich den aktuellen Verbrauch. Im Regelfall werden diese Zählertypen ab einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh Gas verbaut.
Sie müssen nichts tun. Die Abwicklung der Gaspreisbremse übernehmen wir automatisch für Sie. Ihre monatlichen Abschläge sinken voraussichtlich ab dem 1. März automatisch um den Entlastungsbetrag.