Erreichbarkeit

Aufgrund einer hohen Zahl an Kundenanfragen kann ein Anruf mit Wartezeiten verbunden sein. Wir empfehlen Ihnen zur schnellen Auskunft und Änderung von Kundendaten/Abschlägen unser Kundenportal. Wir stehen für Sie gerne telefonisch, postalisch, per E-Mail und über unser Kundenportal zur Verfügung. 

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Neu: Strompreisbremse | GaspreisbremseDezember-Soforthilfe für Gaskunden

Photovoltaik:

Liebe Kundinnen und Kunden,

aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen zu Anträgen, Abläufen oder Abrechnungen rund um die Einspeisung über Photovoltaikanlagen. Daher kommt es derzeit leider zu einer verzögerten Bearbeitung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Kolleg*innen kümmern sich schnellstmöglich um jede Anfrage.

Wir bitten, von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen, da diese die weitere Bearbeitung deutlich verzögern würden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. 

Ihre Stadtwerke Dülmen GmbH

Informationen zur Gaspreisbremse

 

Für wen gilt die Gaspreisbremse?

Die Gas- und Wärmepreisbremse greift bei allen Gas- und Wärmekunden. Je nach Verbrauchsmenge variiert die Höhe des Deckels und die Grundlage für die Berechnung des Grundkontingents, welches gedeckelt wird.

Wie hoch ist die Gaspreisbremse?

  • Für Kunden, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr verbrauchen, liegt die o Gaspreisbremse bei 12 ct/kWh brutto – einschließlich Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich bedingten Preisbestandteilen, wie Steuern und Abgaben.
  • Für Kunden, die mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr verbrauchen, liegt die o Gaspreisbremse bei 7 ct/kWh netto – Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich bedingte Preisbestandteile, wie Steuern und Abgaben kommen zu diesem Preis also noch hinzu.

Wie berechnet sich das Grundkontingent, also der Anteil an meinem Gasverbrauch, der gedeckelt wird?

Der Gaspreisdeckel bezieht sich auf den Basisbedarf. Dieser entspricht einem Grundkontingent anteilig an Ihrem durchschnittlichen Verbrauch. Alles, was über diese Menge hinausgeht, wird zum vereinbarten Vertragspreis berechnet. Für die Berechnung des Grundkontingents werden Gaskunden in zwei Gruppen aufgeteilt. Entscheidend ist neben der Verbrauchsmenge auch die Zählerart:

SLP-Kunden: Standardlastprofilkunden sind in der Regel alle privaten Haushaltskunden und kleinere Gewerbebetriebe. Hier wird der Zählerstand einmal im Jahr abgelesen.

RLM-Kunden: Registrierende-Leistungsmessung-Kunden sind in der Regel größere Gewerbe- und Industriekunden. Hier übermittelt ein spezieller Zähler in einem bestimmten Rhythmus mehrmals täglich den aktuellen Verbrauch. Im Regelfall werden diese Zählertypen ab einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh Gas verbaut.

  • SLP-Kunden, die weniger als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 80% des Verbrauchs, den wir im September 2022 prognostiziert haben, zu dem gedeckelten Preis i. H. v. 12 Cent/kWh brutto für Gas. Für Stadtwerke Dülmen-Kunden ist das die Verbrauchsmenge, die im Kalenderjahr 2021 gemessen wurde.
  • RLM-Kunden, die weniger als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 80% des Verbrauchs, gemessen im Kalenderjahr 2021, zu dem gedeckelten Preis i. H. v. 12 Cent/kWh brutto für Gas und 9,5 ct/kWh brutto für Wärme.
  • RLM-Kunden, die mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen 70% des Verbrauchs, gemessen im Kalenderjahr 2021, zu dem gedeckelten Preis von 7 ct/kWh netto für Gas und 7,5 ct/kWh netto für Wärme (zzgl. Netzentgelte, Messentgelte und sonstiger staatlich auferlegter Preisbestandteile).

Was muss ich als Gaskunde jetzt tun, um vom Preisdeckel zu profitieren?

Sie müssen nichts tun. Die Abwicklung der Gaspreisbremse übernehmen wir automatisch für Sie. Ihre monatlichen Abschläge sinken voraussichtlich ab dem 1. März automatisch um den Entlastungsbetrag.