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Die Strompreisbremse greift bei allen Stromkunden. Je nach Verbrauchsmenge variiert die Höhe des Deckels und die Grundlage für die Berechnung des Grundkontingents, welches gedeckelt wird. Maßgebliches Unterscheidungskriterium bei den Kundengruppen im Strom ist, ob ein jährlicher Verbrauch von bis 30.000 kWh oder über 30.000 kWh vorliegt.
Der Strompreisdeckel bezieht sich auf den Basisbedarf. Dieser entspricht einem anteiligen Grundkontingent Ihres durchschnittlichen Stromverbrauchs. Alles, was über diese Menge hinausgeht, wird zum vereinbarten Vertragspreis berechnet. Für die Berechnung des Grundkontingents werden Stromkunden in zwei Gruppen aufgeteilt. Entscheidend ist neben der Verbrauchsmenge auch die Zählerart:
SLP-Kunden: Standardlastprofilkunden sind in der Regel alle privaten Haushaltskunden und kleinere Gewerbebetriebe. Hier wird der Zählerstand einmal im Jahr abgelesen.
RLM-Kunden: Registrierende-Leistungsmessung-Kunden sind in der Regel größere Gewerbe- und Industriekunden. Hier übermittelt ein spezieller Zähler in einem bestimmten Rhythmus mehrmals täglich den aktuellen Verbrauch. Im Regelfall werden diese Zählertypen ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh verbaut und bei Einspeisern mit EE-Anlagen größer 100 kW.
Sie müssen nichts tun. Die Abwicklung der Strompreisbremse übernehmen wir automatisch für Sie.
Wenn Sie Ihren Verbrauch auf 80 % senken, müssen Sie für Ihren gesamten Stromverbrauch lediglich den Preis der Strompreisbremse bezahlen, also 40 Cent. Die eingesparten 20 % bekommen Sie als Rückerstattung mit der Jahresrechnung ausbezahlt. Die Strompreisbremse macht das Sparen also besonders attraktiv.