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Als Ihr Erdgaslieferant möchten wir, die Stadtwerke Dülmen GmbH, Sie als unsere Kunden nachfolgend über die Dezember-Soforthilfe für Erdgas informieren.
Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgaskunden eine Dezember-Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember-Soforthilfe voraussichtlich durch eine Gaspreisbremse ergänzt.
Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Erdgas-Kunden der Stadtwerke Dülmen GmbH.
Keine Dezember-Soforthilfe (Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen:
Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie:
als spezifische soziale Einrichtungen
Sind Sie RLM-Kunde mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, müssen Sie uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.
Entlastungsbetrag für Standard-Lastprofilkunden - das sind im Wesentlichen Privathaushalte und kleine Unternehmen:
Hier berechnet sich der Entlastungsbetrag aus der
1) ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte
Entlastungsbetrag für RLM-Kunden:
Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Standard–Lastprofilkunden. Allerdings ist anstelle der Prognosemenge aus September 2022 die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene gemessene Menge anzusetzen, bzw. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte.
Als Standard-Lastprofilkunden erhalten Sie eine vorläufige Entlastung noch im Dezember 2022, die mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet wird.
Bei RLM–Kunden wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, verrechnet.
Wenn Sie den Abschlag für Gas an uns überweisen ...
... brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zahlung nicht überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.
Wenn Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt haben ...
... werden wir die im Dezember 2022 fällige Gas-Abschlagszahlung nicht einziehen.
Wir weisen darauf hin, dass
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag, zu Energiespartipps oder ganz allgemein rund um Energieversorgung haben, melden Sie sich gerne bei uns.