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Mo bis Mi von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des Betreibers von Energieversorgungsnetzen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.
Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann anstelle des verpflichteten Netzbetreibers von einem Dritten der Messstellenbetrieb durchgeführt werden, wenn der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messstellenbetrieb, zu dem auch die Messung und Übermittlung der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer gehört, durch den Dritten gewährleistet ist. Siehe § 21b EnWG.
Als Messstellenbetreiber schließen Sie mit der Stadtwerke Dülmen GmbH als Verteilnetzbetreiber die folgenden Standard-Rahmenverträge gemäß der Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen“ der Bundesnetzagentur ab.
Zählerstandangaben für die Jahresablesung und den Lieferantenwechsel können für Kunden mit bestehender Kundennummer direkt im Kundenportal angegeben werden.
Alternativ können Sie die Zählerstände unter Angaben von Kundenname, Ablesegrund, Zählernummer, Zählerobjekt und Ablesedatum an ablesung@stadtwerke-duelmen-gmbh.de senden.