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Damit allen Marktteilnehmern im Energiewettbewerb der Zugang zum Stromnetz bzw. Gasnetz ermöglicht wird, erarbeiteten unter der Koordination des BDEW mehrere Verbände dafür standardisierte Marktprozesse und verbindliche Datenformate aus. Durch Festlegungen der Bundesnetzagentur, die auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) bzw. Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) hervorgehen, werden folgende Vorgaben verbindlich für alle Marktteilnehmer.
Die relevanten Informationen der Stadtwerke Dülmen GmbH sind nachfolgend aufgeführt.