Strom:
Erdgas:
Wasser:
02594 3497
02594 791440
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Mo bis Mi von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Eine maßgeschneiderte Lösung für Sie
Unser kompletter Service für Ihren neuen Versorgungsanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH. Von unseren Fachleuten erfahren und erhalten Sie alles, was Sie über einen Hausanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH wissen müssen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die für Sie maßgeschneidert ist.
Wir beraten Sie umfassend und Stimmen mit Ihnen zusammen den Bau eines koordinierten Hausanschlusses ab. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Strom:
Herr Beine
Tel.: 02594 7900-13
Ihr Ansprechpartner im Bereich Erdgas / Wasser:
Herr Erpenstein
Tel.: 02594 7900-12
Wir bieten Ihnen kostenfrei eine Planauskunft für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH an. Bei den verlegten Versorgungsleitungen handelt es sich um die Gewerke Gas, Wasser, Strom und Glasfaser (teilweise).
Die Planauskunft bieten wir in digitaler oder in analoger Form (gedruckt) an. Senden Sie uns Ihr Anliegen an die E-Mail-Adresse:
Doku@Stadtwerke-duelmen-gmbh.de
Gerne können Sie sich auch telefonisch unter 02594 7900-958 mit uns in Verbindung setzen.
Damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten können, sollte Ihre Anfrage eine der folgenden Informationen enthalten:
Standardmäßig wird die Planauskunft maßstabsgerecht in einem Druckformat erstellt, so dass der angefragte Bereich auf eine Seite passt. Falls ein bestimmtes Druckformat gewünscht wird, geben Sie uns dies gerne in Ihrer Anfrage an.
Nach der Bearbeitung Ihrer Anfrage, senden wir Ihnen eine E-Mail. In der E-Mail erhalten Sie einen Link mit dem Sie sich dann die angeforderten Bestandspläne herunterladen können.
Alternativ können Sie sich die Pläne auch in gedruckter Form bei den Stadtwerken Dülmen GmbH, Alter Ostdamm 21 in 48249 Dülmen, abholen.
Die Stadtwerke Dülmen GmbH als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen. Für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH sind die folgenden Bedingungen festgelegt worden:
Die Stadtwerke Dülmen GmbH sollte schon in der Planungsphase der Eigenerzeugeranlage eingeschaltet werden.
Für die Anmeldung sind im allgemeinen folgende Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtwerke Dülmen GmbH einzureichen:
Nach § 9 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen Erzeugungsanlagen im Sinne des EEG sowie Anlagenbetreiber im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes über eine Einrichtung zur fernsteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen.
Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW müssen zusätzlich mit einer technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit der man die Ist-Einspeisung abrufen kann (sog. Einspeisemanagement nach § 14 Abs. 1 EEG).
Anlagen bis 30 kWp können alternativ dauerhaft auf 70% ab geregelt werden. Kommt der Anlagenbetreiber den Verpflichtungen nicht nach, besteht gemäß § 6 Abs. 6 bzw. § 17 Abs. 1 EEG kein Vergütungsanspruch.