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Energieausweis

Der Energieausweis

Seit dem 01.01.2009 ist für alle Wohngebäude bei Verkäufen, Neu-Vermietungen und Neu-Verpachtungen ein Energieausweis erforderlich. Durch ihn erhalten Käufer und Mieter Informationen über den Energieverbrauch eines Wohngebäudes.

Sie können zwischen folgenden Ausweisen wählen:

  • bedarfsorientierter Ausweis
    bewertet die energetischen Qualitäten der Gebäudeteile und der haustechnischen Anlagen

  • verbrauchsorientierter Ausweis
    ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Alles über den Energieausweis.

5 Fragen und 5 Antworten.

Sie haben Fragen zum Energieausweis? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

Was ist ein Energieausweis?

  • Der Energieausweis enthält Informationen über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Damit sollen sich Gebäude (ähnlich wie bei Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten) miteinander vergleichen lassen.
  • Er stuft ein, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Energiekosten gering zu halten.
  • Der Energieausweis dient dazu, Kauf- und Mietinteressenten eine Möglichkeit zu geben, die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser abschätzen und verschiedene Immobilien vergleichen zu können.
  • Er empfiehlt in Kurzform Maßnahmen zur Modernisierung, um den Energieverbrauch zu senken. Er wird nicht für einzelne Nutzeinheiten, sondern immer für ein gesamtes Gebäude ausgestellt.

Ist der Energieausweis Pflicht?

  • Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) muss grundsätzlich jedem Kauf- oder Mietinteressenten einer Wohnung oder eines Hauses ein gültiger Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorgelegt werden. Spätestens nach Vertragsschluss ist der Ausweis sogar unverzüglich zu übergeben. Bereits bei Aufgabe einer Immobilienanzeige sind Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben. Somit ist der Nachweis für die Energieeffizienz durch den Energieausweis für viele Vermieter oder Verkäufer von Immobilien Pflicht. Eine Ausnahme gilt nur für denkmalgeschützte Gebäude: Diese benötigen keinen Energieausweis.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

  • Der Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig.

Wo erhalte Ich einen Energieausweis?

  • Wir erstellen Ihren Gebäudeenergieausweis kostengünstig und kurzfristig.

Was kostet der Energieausweis?

  • Die Kosten betragen nur 89,25 EUR für den verbrauchsorientierten Ausweis und ab 300 EUR für den bedarfsorientierten Ausweis (Preise jeweils inkl. MwSt.).