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Info: Strompreisbremse | GaspreisbremseDezember-Soforthilfe für Gaskunden

 

 

 

Marktkommunikation

Damit allen Marktteilnehmern im Energiewettbewerb der Zugang zum Stromnetz bzw. Gasnetz ermöglicht wird, erarbeiteten unter der Koordination des BDEW mehrere Verbände dafür standardisierte Marktprozesse und verbindliche Datenformate aus. Durch Festlegungen der Bundesnetzagentur, die auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) bzw. Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) hervorgehen, werden folgende Vorgaben verbindlich für alle Marktteilnehmer.

  • Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)
  • Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLiGas)

Die relevanten Informationen der Stadtwerke Dülmen GmbH sind nachfolgend aufgeführt.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner unterstützt Sie gern!

Herr Walheiser
Tel.: 02594 7900-65